Allgemeine Geschäftsbedingungen, sowie Infos / Materialbeschaffenheit:  

 

 

 

 

 

 

 

Bei Selbstabholung bzw. Eigenmontage bitten wir Sie sofort die Ware bei Abholung bzw. Übernahme zu kontrollieren. Ab Abnahme durch den Kunden entfällt jegliche Reklamationsgrundlage auf Kratzer, Beschädigungen, Bruch und dgl. 

Verschleißteile, sowie Glasbrüche (Kratzer, Beschädigungen) jeglicher Art sind nach Abnahme bzw. Benützung von der Gewährleistung ausgenommen!

 

 

 

Bei Reparaturen, wie auch Be- bzw. Verarbeitung von jeglicher kundenseitiger Ware (Gläser, Holz, Kunststoff, Beschläge, Glasdächer, Dichtstoffe und dgl.), Nachrüstung von jeglichen Folien auf Eigengläser, Nachjustierungen bzw. Wartungsarbeiten, sowie auch Reinigungsarbeiten an jeglichen Materialen (Glas/Beschläge/Dächern)  übernehmen wir keine Garantie oder Gewährleistung oder Kosten/Materialersatz bei/für eventuellen Brüchen, Dichtheit, Beschädigungen, Kratzer und dgl.

 

 

 

Bewegliche Teile in der Sparte Glas (wie Fenster, jegliche Türen (Nass- und Trockenbereich) ,  sowie Silikonfugen müssen einer jährlichen Wartung bzw Kontrolle unterzogen werden!

 

 

 

Bei ESG Glas kann ohne direkte äußere Ursache ein sogenannter Spontanbruch auftreten. Diese Spontanbrüche sind vorher nicht abzusehen und entstehen durch sogenannte Nickelsulfideinschlüsse in der Glasschmelze. Diese verursachen eine unregelmäßige Spannungsverteilung im Glas und können durch Auftreten von Temperaturschwankungen oder mechanischen Belastungen den Spontanbruch auslösen. Dies ist bei der Fertigung von ESG in keiner Weise beeinflussbar und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar. Durch den sogenannten HS-Test (Heat-Soak-Test) wird das Risiko eines Spontanbruchs reduziert. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass bei heißgelagertem Einscheibensicherheitsglas lt. EN 14179 ein, wenn auch geringes, Risiko von spontanem Bruch in Folge von Nickelsulfid-Einschlüssen im Glas besteht, und dass dieses auch durch einen HS-Test nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

 

 

Bei der Herstellung und Lieferung bzw. Verarbeitung von lackierten wie auch emaillierten Gläsern sind Nuancen von Farbabweichungen nicht auszuschließen, da sie u.a. durch das verwendete Basisglas und Emailfarben verursacht werden kann. Eine derartige Farbabweichung kann auch aufgrund von Nachlieferungen bestehen. Es ist ebenfalls nicht auszuschließen, dass zwischen den abgegebenen Farbmustergläsern und der effektiven Lieferung leichte Farbunterschiede entstehen. Diesen sind technisch bedingt und können nicht Bestandteil einer Reklamation sein. Unregelmäßiger Farbüberschlag auf die Stirnkante ist technisch nicht verbeidbar und stellt keinen Qualitätsmangel dar.

 

 

 

Splitterschutz/Sonnenschutz- und Sichtschutzfolien: Mehrlagiger Film auf Polyesterbasis, mit kratzbeständiger Beschichtung. Durch statische Aufladung der Folie und/oder Einwirkung von außen sind minimale Einschlüsse in der Folie möglich. Dies ist kein Reklamationsgrund. Die Folien werden unter Verwendung von Wasser und Zusatzmittel verlegt.

 

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass konstruktionsbedingt bei rahmenlosen Duschabtrennungen keine absolute Dichtheit erreichbar ist, jedoch der Einsatz der vorgesehenen Dichtprofile eine maximale Abdichtung (Spritzschutz) gewährleistet. „Das Verschleppen von Wasser bei Ein- oder Austritt ist dem Nutzerverhalten zuzuordnen, lt. ÖnromB3719 GGDuschen.

 

 

 

Abdichtung Duschabtrennungen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass konstruktionsbedingt bei rahmenlosen Duschabtrennungen keine absolute Dichtheit erreichbar ist, jedoch der Einsatz der vorgesehenen Dichtprofile eine maximale Abdichtung (Spritzschutz) gewährleistet.

 

 

Balkonverglasungen als Kaltraumverglasung

 

Balkonverglasungen sind als einfache, putzfreundliche, unisolierte Wind- und Wetterschutzverglasungen entwickelt worden. Das Konzept basiert darauf, dass bei schnellen Temperaturwechseln entstehende Luftfeuchtigkeit durch die bewussten Spalten zwischen den Gläsern entweichen kann, daher wird diese Konstruktion auch nie 100 % dicht und schwitzwasserfrei sein.

 

Bei Sonneneinstrahlung auf die Balkonverglasungen kann die entstehende Wärme durch offene Fenster in den Innenraum genutzt werden, dies sollte jedoch nur in kontrollierter Anwesenheit des Hausbesitzers/Mieters geschehen.

 

Beim Aufprall der warmen Luft auf die kalten Profile und Gläser entstehen dabei unweigerlich größere Mengen von Schwitzwasser. Bei diesem feuchten Klima fühlen sich auch die Schimmelpilze zu Hause, dieser Umstand wird unweigerlich zu baulichen/wohnlichen Schäden führen. 

 

Wir machen in Ihrem Interesse darauf aufmerksam und bitten um Kenntnisnahme.